Impressumspflicht für Facebook-Seiten
Die folgende Meldung ist für alle Hotels und Reiseveranstalter, die eine Facebook-Seite betreiben, von großer Bedeutung: Das Landgericht Aschaffenburg hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt, dass eine Facebook-Seite ein Impressum des Anbieters aufweisen muss.
Begründet wird die Entscheidung wie folgt: Genau wie ein Blog oder ein Website, handelt es sich bei einer Facebook-Seite um einen vom Betreiber selbständig verwalteten Bereich, dessen Inhalte er selbst bestimmt. Somit muss gem. §5 Telemediengesetz auch eine Facebook-Seite über ein Impressum verfügen.
Juristen sind sich jedoch noch nicht einig, wie das Urteil in der Praxis genau umzusetzen ist. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und der Gefahr von Abmahnungen entgehen wollen, ist die Einrichtung eines Reiters mit der Bezeichnung “Impressum” im Facebook-Seitenmenü, welcher das ganze Impressum in Textform enthält, wohl die beste Lösung. Allerdings ist diese Lösung mit einigem Programmier- und Webdesign-Aufwand verbunden und daher für viele Seitenbetreiber nicht auf die Schnelle umsetzbar. Detaillierte Tipps zur Umsetzung dieser Variante finden Sie hier.
Andere Stimmen sind jedoch auch der Meinung, dass es alternativ ausreicht, in der Infobox, welche links unter der Seitennavigation befindet, einen direkten Link auf das Impressum Ihrer Website zu platzieren. Das Problem hierbei: Je nachdem, für welche Variante einer Facebook-Seite man sich entschieden hat, kann es sein, dass diese Infobox gar nicht vorhanden ist.